Alternativen zu Cookies, aber nicht zum Datenschutz Online-Tracking in Zeiten der DSGVO

Von Dipl.-Phys. Oliver Schonschek 4 min Lesedauer

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Können neue Tracking-Verfahren als Alternative zu Cookies den Datenschutz zufrieden stellen? Kann man bald auf die unbeliebten Cookie-Banner verzichten? Nicht nur die Werbewirtschaft wünscht sich mehr Klarheit, wenn es um Tracking und den Datenschutz geht. Die Datenschutzaufsichtsbehörden, aber auch die EU-Kommission sind hierzu aktiv geworden. Wir geben einen Überblick.

Tracking und Datenschutz bleibt ein Bereich, der mehr Klarheit und Klärung bedarf. Richtlinien und Initiativen auf EU-Ebene entwickeln sich, doch auch die Technik, die für Tracking genutzt werden kann, macht nicht halt.
Tracking und Datenschutz bleibt ein Bereich, der mehr Klarheit und Klärung bedarf. Richtlinien und Initiativen auf EU-Ebene entwickeln sich, doch auch die Technik, die für Tracking genutzt werden kann, macht nicht halt.
(Bild: Rutmer - stock.adobe.com)

„Es ist kein Geheimnis, dass die Verfolgung der Aktivitäten von Benutzern im Internet die Privatsphäre der Menschen ernsthaft schädigen kann“, erklärte die Vorsitzende des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA). Die Unklarheiten über den Anwendungsbereich der ePrivacy-Richtlinie und das Aufkommen neuer Techniken zusätzlich zu oder als Alternative zu herkömmlichen Cookies hätten zu neuen Datenschutzrisiken geführt. Deshalb veröffentlicht der EDSA Richtlinien zu Lösungen wie Tracking-Links und -Pixel, lokale Verarbeitung und eindeutige Identifikatoren, um sicherzustellen, dass die festgelegten Einwilligungspflichten nicht umgangen werden.

Diese Richtlinien wurden auch bereits von Branchenverbänden kommentiert. Der BVDW (Bundesverband Digitale Wirtschaft) zum Beispiel hat sich am Konsultationsverfahren des Europäischen Datenschutzausschusses beteiligt und eine Stellungnahme zu den Leitlinien zum technischen Anwendungsbereich der Datenschutzrichtlinien für elektronische Kommunikation (ePrivacy Richtlinie, Art 5 (3)) eingereicht.

Aus Sicht des BVDW sind das Überdenken neuer Technologien, die Regulierung von Tracking und Monitoring hehre Ziele, die man gerne unterstütze, solange sie sorgfältig entwickelt und von der notwendigen detaillierten Betrachtung der regulierten technischen Prozesse begleitet würden. Die vorgeschlagenen Richtlinien müssten jedoch dringend überdacht und in Form und Inhalt überarbeitet werden, so der BVDW.

Es bleibt abzuwarten, wie die Datenschutzaufsichtsbehörden auf die verschiedenen Stellungnahmen nun reagieren. Allerdings haben auch die Datenschützer, in Gestalt des Europäischen Datenschutzausschusses, auf eine andere Initiative reagiert. Dabei geht es um die wenig geliebten Cookie-Banner.

Selbstverpflichtung als Ersatz für Cookie-Banner?

So hat sich die EU-Kommission Gedanken gemacht über ein sogenanntes Cookie-Versprechen (Cookie Pledge). Dahinter stecken Überlegungen, wie Verbraucher besser in die Lage versetzt werden können, wirksame Entscheidungen hinsichtlich Tracking-basierter Werbemodelle zu treffen. Insbesondere soll es möglich werden, in vielen Fällen auf die Cookie-Banner zu verzichten.

Die Cookie-Pledge-Initiative wurde von der Europäischen Kommission als Reaktion auf Bedenken hinsichtlich des sogenannten „Cookie-Müdigkeits“-Phänomens entwickelt und besteht aus einer freiwilligen Verpflichtung von Unternehmen, die Verwaltung von Cookies und personalisierten Werbemöglichkeiten durch Verbraucher zu vereinfachen.

Die Cookie-Pledge-Initiative soll sicherstellen, dass Nutzer und Nutzerinnen konkrete Informationen über die Verarbeitung ihrer Daten sowie über die Folgen der Annahme verschiedener Arten von Cookies erhalten. Nutzer und Nutzerinnen hätten somit eine größere Kontrolle über die Verarbeitung ihrer Daten, so die Idee der EU-Kommission. Darüber hinaus soll nach dem Entwurf die Einwilligung nach der Verweigerung ein Jahr lang nicht erneut eingeholt werden, was ein wichtiger Schritt zur Reduzierung der Cookie-Müdigkeit sein soll.

Der EDSA begrüßt die Initiative der EU-Kommission, die darauf abzielt, zum Schutz der Grundrechte und -freiheiten der Nutzer beizutragen, sie in die Lage zu versetzen, wirksame Entscheidungen zu treffen, und die Transparenz gegenüber den Nutzern zu erhöhen.

Doch die Datenschützer stellen klar, dass die Einhaltung der Cookie-Pledge-Grundsätze durch Organisationen nicht gleichbedeutend mit der Einhaltung der DSGVO oder der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation sei. Die Datenschutzbehörden bleiben für die Ausübung ihrer Befugnisse bei Bedarf zuständig, so der EDSA. Gemeint ist damit, dass alleine die Einhaltung der Grundsätze dieser Selbstverpflichtung nicht verhindern kann, dass die Aufsichtsbehörden eine Abweichung zur DSGVO feststellen und auch ahnden.

Das Online-Tracking zieht vermehrt ins Internet der Dinge (IoT) ein

Eine dritte Entwicklung im Bereich Datenschutz und Tracking unterstreicht, dass alleine neue Guidelines und Selbstverpflichtungen nicht für den Schutz der Privatsphäre gegen heimliches Tracking sicherstellen können.

Die technische Entwicklung und die Kreativität im Bereich der Tracking-Methoden ist so dynamisch und schnell, dass die Vorgaben und Initiativen kaum hinterherkommen, es sei denn, man sorgt für eine Unabhängigkeit der Regularien von konkreten Technologien.

So berichtet zum Beispiel der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) von Internet of Behaviors (IoB), in dem Verhaltensmuster eine IoB-Adresse haben. Gemeint ist ein Netzwerk miteinander verbundener physischer und digitaler Objekte, die Informationen über das Internet sammeln und austauschen und diese Daten mit bestimmten gemessenen oder abgeleiteten menschlichen Verhaltensweisen verknüpfen.

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IoB sei kein völlig neues Konzept, so der EDPS: Bluetooth- und Wi-Fi-Technologien würden in Einkaufszentren eingesetzt, um das Verhalten potenzieller Käufer im Hinblick auf ein besseres Marketing abzuleiten. IoB integriert jedoch verschiedene derartige Technologien in einem ganzheitlichen Ansatz und ist in der Lage, das Leben und Verhalten von Menschen zu verfolgen, wann immer es möglich ist, ihre Interaktion mit den sie umgebenden oder mit ihnen interagierenden digitalen oder physischen Objekten zu messen, so die Datenschutzaufsichtsbehörde.

Der EDPS sieht dabei mögliche negative Auswirkungen auf den Datenschutz. Beispielsweise setzt IoB auf die Erfassung und Verarbeitung von Daten von verschiedenen IoT-Geräten, wie etwa Wearables, Smart-Kameras oder Bluetooth- und Wi-Fi-Sensoren. Diese Geräte enthalten Identifikatoren (z. B. IP-, MAC- oder E-Mail-Adressen), die eine Verknüpfung, Profilierung und Identifizierung von Personen ermöglichen. Diese verstärkte Verarbeitung personenbezogener Daten – möglicherweise durch unterschiedliche Akteure und für unterschiedliche Zwecke – könnte leicht im Widerspruch zu den Grundsätzen der Datenminimierung und Zweckbindung stehen. IoT-Geräte leiden zudem unter Transparenz- und Kontrollproblemen, weil es ihnen häufig an geeigneten Mitteln mangelt, um ihre Benutzer zu informieren (winzige Bildschirme oder das Fehlen eines solchen).

Es zeigt sich: Tracking und Datenschutz bleibt ein Bereich, der mehr Klarheit und Klärung bedarf. Richtlinien und Initiativen auf EU-Ebene entwickeln sich, doch auch die Technik, die für Tracking genutzt werden kann, macht nicht halt. Ziel muss ein generelles Verständnis sein, was wann im Tracking erlaubt ist und was nicht, es braucht eine technikneutrale Regulierung.

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